Nicht nur meine über 35 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Notar in Berlin schätzen meine Mandanten an mir, sondern auch die Fähigkeit, besonders in schwierigen Situationen Klartext zu reden und mit meiner juristischen Expertise bestmögliche Resultate zu erzielen.
KONTAKTIEREN SIE MICHDownloaden Sie hier die Vollmacht für Ihren TerminGeboren in Berlin, studiert an der Freien Universität Berlin. Das anschließende Referendariat schloss ich ebenfalls in Berlin ab, bis ich 1990 offiziell Anwalt geworden bin. Ich führe die Kanzlei in der bereits zweiten Generation und womöglich nicht in der letzten. Ich möchte den Mandanten als juristischer Berater zur Seite stehen, scheue mich aber auch nicht, neben juristischen Auskünften nichtjuristische Ratschläge zu erteilen.
MEHR ÜBER MICHIch biete meinen Mandanten auch alle notariellen Dienstleistungen an.
NOTAR LEISTUNGEN
Das allgemeine Zivilrecht findet seine Rechtsquelle im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und seinen Nebengesetzen und begegnet jeder Person in alltäglichen Lebenssituationen, sei es beim Kauf eines neuen Autos oder Fernsehers oder bei der Rückgabe eines gekauften Artikels.
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Im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts, welches sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber befasst, stehe ich Ihnen in Rechtsfragen gerne zur Verfügung.
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Das Erbrecht klärt grundsätzlich die Rechtsfragen und Probleme, die mit dem Ableben eines Menschen einhergehen, etwa die rechtliche und tatsächliche Umsetzung des letzten Willens. Dabei betrifft es sowohl die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten als auch von Todes wegen.
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Befasst sich u.a. mit der Entstehung, der korrekten Ausformung und der Auflösung jeglicher Vertragsarten. Zwar gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit, allerdings gibt es je nach Regelungsinhalt und Art des Vertrages gesetzliche Vorgaben (wie bspw. Formvorschriften, inhaltliche Klauseln usw.) deren Nichteinhaltung Probleme bereiten kann.
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Behandelt Probleme, die bei Beteiligung an einem Miet- o. Pachtvertrag beim Mieter oder Vermieter oder Pächter oder Verpächter anfallen können.
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Das Grundstücksrecht befasst sich unter anderem mit allen Fragen zum Erwerb, zur Veräußerung, zur Belastung und zur Verwaltung von Grundstücken sowie mit den Rechten und Pflichten des Eigentümers.
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Ich prüfe Forderungen, wehre unberechtigte Ansprüche ab und setze Ihre Rechte durch, außergerichtlich wie vor Gericht.
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Das Grundbuchrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit dem Recht der Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte und dem Grundbuchwesen befasst. Es ist in Deutschland Teil des Sachenrechts, das sich mit beweglichen Sachen und Grundstücken auseinandersetzt.
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Rückübertragung und Entschädigung für Vermögen, das in der DDR oder während der NS-Zeit entzogen wurde, samt Anträgen nach dem Vermögensgesetz.
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Beurkundungen und Beglaubigungen aus einer Hand: Immobilienkaufvertrag, Testament und Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Ehevertrag und GmbH-Gründung.
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Ich erzähle Ihnen meine ehrlichen Überzeugungen und zeige Ihnen realistische Lösungswege auf, ohne für Sie dabei vermeidbare Kosten entstehen zu lassen.
Sie sollen sicher sein, dass Sie im Rahmen
meiner Expertise die bestmögliche Beratung und
rechtliche Unterstützung bekommen werden.
JURISTISCHE BERATUNG & NICHT-JURISTISCHE RATSCHLÄGE
Ich verstecke keine Extrakosten und versuche alle vermeidbaren Kosten schon im Vorfeld zu umgehen.
Ich biete optimale Beratung im juristischen Feld, erteile aber auch gerne nicht-juristische Ratschläge, wenn sich die Situation ergibt.